FLUGPLAN / ZOLL

Wenn Du das BZF 1 bereits erfolgreich bestanden hast oder einen Fluglehrer mit an Bord des Flugzeuges hast, steht einem Flug ins Europäische Ausland nichts mehr im Wege.

Doch nun stellen sich schon die erste Fragen “Muss ich einen Flugplan aufgeben und wenn ja, wie kompliziert ist das?”

Diese Angst möchten wir euch sehr gerne nehmen, denn einen Flugplan aufzugeben, ist für jeden Piloten leicht möglich.

Zunächst schauen wir uns an, ob für deine Flugroute und Ziel überhaupt ein Flugplan erforderlich ist. Denn:

EU-Mitgliedsstaaten und Schengen Staaten sind nicht identisch!

Einige EU-Mitglieder haben das Schengener Abkommen nicht in vollem Umfang umgesetzt.

Nicht alle Unterzeichner des Schengener Abkommens sind EU-Mitgliedsstaaten.

Ein Flugplan muss aufgegeben werden:

  • Für Flugabschnitte, die der Flugverkehrskontrolle unterliegen (Luftraum A-D inkl. D-CTR)
  • Innerhalb von Gebieten oder entlang von Strecken, die von der Behörde so festgelegt sind
  • Für grenzüberschreitende Flüge (Ausnahme: Länder mit Embargoabkommen)

Wir behandeln in diesem Intensivkurs alle Themen rund um die Erstellung, Eröffnung und Schließung eines Flugplans inkl. dessen Besonderheiten.

  • Intensivkurs
  • Flugstunde im Sportflugzeug
  • Flugstunde im Tragschrauber
  • Flugstunde im eigenen Gerät
  • Landegebühren
  • 174 €
  • ab 155 €/h Motorlaufzeit
  • ab 185 €/h Motorlaufzeit
  • 71,40 €/h Motorlaufzeit
  • es gilt die Gebührenordnung des jeweiligen Flugplatzes