Umschulung vom Tragschrauber und PPL-A/N zum Sportflugzeug
Theorie:
- Technik, Verhalten in besonderen Fällen und pyrotechnische Einweisung
- Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat
Praxis:
- Es sind keine Mindeststunden vorgeschrieben.
- Alle Ausbildungsabschnitte (gemäß DAeC-Ausbildungsnachweisheft) müssen durchgeführt und nachgewiesen werden
- Ein Überlandflug mit mindestens 50km Streckenlänge und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer
- Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch den Ausbildungsleiter
Umschulung von PPL-H/ PPL-C/ SPL Trike Lizenz-Inhaber zum Sportflugzeug
Theorie:
- Technik, Verhalten in besonderen Fällen und pyrotechnische Einweisung
- Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen
Praxis:
- Die praktische Ausbildung umfasst 30 Stunden Flugzeit, wovon bis zu 20 Flugstunden und 50 Landungen aus den letzten 24 Monaten auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern angerechnet werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Ausbildungsabschnitte (gemäß DAeC-Ausbildungsnachweisheft) durchgeführt und nachgewiesen werden müssen.
- Folgendes Flüge müssen in der Gesamtflugzeit erfüllt werden:
- mindestens zwei 200km-Überlandflüge mit Zwischenlandung auf fremdem Platz mit Fluglehrer
- Fünf Flugstunden im Alleinflug
Umschulung vom Sportflugzeug und PPL-A/N zum Tragschrauber
Theorie:
- Technik und Verhalten in besonderen Fällen
- Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch den Ausbildungsleiter
Praxis:
- Es sind keine Mindeststunden vorgeschrieben.
- Alle Ausbildungsabschnitte (gemäß DAeC-Ausbildungsnachweisheft) müssen durchgeführt und nachgewiesen werden
- Ein Überlandflug mit mindestens 50km Streckenlänge und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer
- Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen Prüfungsrat
Umschulung von PPL-C/ PPL-H/ SPL Trike Lizenz-Inhaber zum Tragschrauber
Theorie:
- Technik und Verhalten in besonderen Fällen
- Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch den Ausbildungsleiter
Praxis:
- Die praktische Ausbildung umfasst 30 Stunden Flugzeit, wovon bis zu 20 Flugstunden und 50 Landungen aus den letzten 24 Monaten auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern angerechnet werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Ausbildungsabschnitte (gemäß DAeC-Ausbildungsnachweisheft) durchgeführt und nachgewiesen werden müssen.
- Auf UL-Trike können bis zu fünf Flugstunden angerechnet werden.
- Folgendes Flüge müssen in der Gesamtflugzeit erfüllt werden:
- Mindestens 100 Starts und Landungen auf Tragschraubern
- Mindestens 5 Stunden mit Fluglehrer
- Mindestens 5 Stunden im Alleinflug, sowie 20 Allein-Landungen